
"Ungereimtheiten" im Fall Michael Ballweg
Stuttgart [ENA] Der "Querdenken"-Gründer Michael Ballweg steht derzeit in Stuttgart vor Gericht (Landgericht). Ihm wird versuchte und vollendete Steuerhinterziehung vorgeworfen. Das Verteidigerteam hat erneut auf "erhebliche Mängel und Ungereimtheiten" und "fragwürdige Vorgehensweisen und Fehler" in den steuerlichen Ermittlungen hingewiesen. Der folgende Bericht bildet zwei Pressemitteilungen des Verteidigerteams dazu ab.
Nachstehend werden die Pressemitteilungen des Michael-Ballweg-Verteidigerteams zum 5. und 6. Verhandlungstag am 12. und 14. November 2024 am Landgericht Stuttgart veröffentlicht.
Pressemitteilung der Verteidiger zum 12. November 2024
Michael Ballweg legte eine Bescheinigung vor, aus der hervorgeht, dass er in den Jahren 2020 und 2021 erhebliche Verluste erlitten hat – rund 25.000 Euro im Jahr 2020 und 54.000 Euro im Jahr 2021. Diese Zahlen stellen die Vorwürfe des versuchten Betrugs und der versuchten Steuerhinterziehung in ein neues Licht und zeigen, dass es keine Anzeichen für unrechtmäßige Einnahmen oder Steuervergehen gibt. Die erwähnte Bescheinigung ist am Ende dieses Berichts über den ersten Quellen-Link online einsehbar.
Rechtsanwalt Dr. Reinhard Löffler kritisierte die Vorgehensweise des Finanzamts scharf: „Die Behörden scheinen ihre Entscheidungen auf Annahmen und Grauzonen zu stützen, ohne klare Beweise. Was wir heute gesehen haben, ist eine Interpretation der Vorschriften auf Kosten meines Mandanten, bei der man offenbar das Schlechteste annahm, um daraus eine Straftat zu konstruieren.“
Rechtsanwalt Ralf Ludwig äußerte sich ebenfalls kritisch zu den Aussagen des heutigen Zeugen, einem Regierungsdirektor der Oberfinanzdirektion Karlsruhe. Zwar sei dieser Zeuge das erste Mal substantiell auf einige Fragen eingegangen und habe Verantwortung übernommen, doch seine Aussagen hätten erneut gezeigt, dass Ballweg eine Sonderbehandlung erfuhr. „Die Unterstellung von Einnahmen und Provisionszahlungen ohne konkrete Belege zeigt, dass hier offenbar nach Gründen gesucht wurde, um Herrn Ballweg politisch zu schaden,“ so Ludwig.
Rechtsanwältin Susanne Bauknecht wies darauf hin, dass es in diesem Verfahren deutliche Hinweise auf eine politisch motivierte Sonderprüfung gebe. „Im Rahmen der heutigen Befragung wurde erneut deutlich, dass die steuerlichen Ermittlungen nicht aufgrund konkreter Verdachtsmomente, sondern offenbar auf Zuruf und ohne substantielle Beweise eingeleitet wurden.“
Rechtsanwalt Gregor Samimi ergänzte: „Es kam auch heute wieder zutage, dass das Engagement von Michael Ballweg nicht als unternehmerische Tätigkeit, sondern offenbar aus Neid und Missgunst heraus denunziert wurde. Der Regierungsdirektor der Oberfinanzdirektion räumte ein, dass er den Fall möglicherweise anders gehandhabt hätte, wenn er die Konsequenzen geahnt hätte – insbesondere die neunmonatige Untersuchungshaft für meinen Mandanten.“
Michael Ballweg resümierte am Ende des Verhandlungstags: „Wir erleben hier eine beispiellose Willkür und einen Behördenapparat, der sich verselbstständigt hat. Ich lade alle Interessierten ein, sich diesen Prozess anzusehen und selbst zu erleben, wie unser Rechtsstaat mit Bürgern umgeht, die sich kritisch äußern.“
Pressemitteilung der Verteidiger zum 14. November 2024
Michael Ballweg stellte klar, dass das Verfahren von der Steuerfahndung offenbar aus politischen Gründen geführt wird. Besonders aufschlussreich war die Aussage einer ehemaligen Sachbearbeiterin des Finanzamts Stuttgart, die für Ballwegs Einkommensteuer zuständig war. Sie erklärte, dass sie einen Antrag auf Fristverlängerung für die Steuererklärung aus Ballwegs Untersuchungshaft nur deshalb ablehnte, weil die Steuerfahndung es ihr so angewiesen hatte – obwohl die Steuerfahndung gar nicht berechtigt ist, der Sachbearbeitung solche Anweisungen zu geben. Diese Aussage offenbart einiges über die Abläufe in der Behörde und deutet darauf hin, dass hier gezielt ein Fall aufgebaut wurde.
Rechtsanwalt Ralf Ludwig erklärte: „Die Aussage der Sachbearbeiterin macht deutlich, dass die Fristverlängerung absichtlich verweigert wurde, um überhaupt erst den Anschein einer Straftat zu erzeugen. Es ist ein schwerer Fehler im Verfahren, der das Steuerstrafverfahren eigentlich obsolet macht.“ Die Verweigerung der Fristverlängerung und die Fortsetzung des Verfahrens widersprechen dem Recht – vor allem, weil Michael Ballweg durch seine Inhaftierung und die Beschlagnahmung seiner Unterlagen schlicht keine Möglichkeit hatte, die Steuererklärungen rechtzeitig einzureichen.
Rechtsanwalt Gregor Samimi ergänzte: „Es ist schockierend, dass das Verfahren durch interne Unstimmigkeiten und offenbar ohne ausreichende Rücksprache fortgeführt wurde. Zudem wurde klar, dass Ballweg erst spät über das gegen ihn laufende Ermittlungsverfahren informiert wurde – ein Grundrecht, das jedem Beschuldigten zusteht und hier missachtet wurde. Dieses Verfahren hat mehrfach rechtsstaatliche Prinzipien ignoriert.“
Die Verteidigung sieht sich in ihrer Vermutung bestätigt, dass das Steuerstrafverfahren politisch motiviert ist und dass die steuerlichen Ermittlungen absichtlich eskaliert wurden. Auffällig ist die intensive Beteiligung des Fahnders an Durchsuchung und Verhaftung, obwohl alle beteiligten Beamten übereinstimmend aussagten, dass keine Steuerstraftat vorlag. Die Behörde hat hier durch ihr Handeln die Grundlage für die Straftat selbst geschaffen.
Quellen: https://presse.querdenken-711.de/pressemitteilungen/pressemitteilung-des-verteidigerteams-zum-5-verhandlungstag-im-strafprozess-michael-ballweg-12-november-2024/, https://presse.querdenken-711.de/pressemitteilungen/pressemitteilung-des-verteidigerteams-zum-6-verhandlungstag-im-strafprozess-michael-ballweg-14-november-2024/