Donnerstag, 28.03.2024 15:22 Uhr

Offener Brief an Cem Özdemir zu Kälbertransporten

Verantwortlicher Autor: Sergej Perelman Stuttgart/Berlin, 20.06.2022, 20:42 Uhr
Presse-Ressort von: Sergej Perelman Bericht 8662x gelesen
Flashmob bei einer Demonstration für Tierrechte am 16.04.2022 in Stuttgart
Flashmob bei einer Demonstration für Tierrechte am 16.04.2022 in Stuttgart  Bild: Susanne/www.xorga.org

Stuttgart/Berlin [ENA] Gemeinsam mit 10 weiteren Organisationen und Einzelpersonen appelliert „X Orga - vereint für Tierrechte" in einem offenen Brief an den Bundeslandwirtschaftsminister, Transporte von nicht-abgesetzten Kälbern in für Kälber ungeeigneten Transportfahrzeugen zu verbieten.

Die EU Tiertransportverordnung Nr. 1/2005 Artikel 26 Absatz 6 besagt, dass bei wiederholten Verstößen gegen die Verordnung der betreffende Mitgliedstaat ein solches Verbot vorübergehend erlassen kann, auch wenn das Transportmittel in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist. Dass Transportunternehmen tatsächlich wiederholt gegen diese Verordnung verstoßen, könnten Veterinärämter zusammen mit Polizei durch regelmäßige Straßenkontrollen nachweisen (gem. Art. 15 der VO 1/2005).

Landwirtschaftsminister Hauk aus Baden-Württemberg könnte ebenso auf Grundlage §16a TierSchG ein Verbot der rechtswidrigen Kälbertransporte aus Baden-Württemberg verfügen. Diesbezügliche, mehrfache Aufforderungen unseres Bürger*innenbündnisses und weiterer Tierschutzorganisationen kommt Minister Hauk nicht nach. Unbedingt geboten wäre diese Untersagung aber zum einen auf Basis einer Auskunft der EU Kommission vom 13.01.2022 an das BMEL, die unmissverständlich darlegt, welche Voraussetzungen für Kälber gegeben sein müssen, um transportiert werden zu dürfen. Zum anderen ist mit der Staatszielbestimmung im Grundgesetz Artikel 20a ebenso eine Grundlage gegeben, die tierschutzwidrigen Kälbertransporte zu unterbinden.

Hintergrund für diesen Appel ist, dass die Transporte von nicht von Muttermilch entwöhnten Kälbern mit erheblichen Leiden und Schmerzen für die vulnerablen Tierkinder verbunden ist. Die Transportfahrzeuge verfügen nachweislich nicht über die Möglichkeit, die Tiere artgerecht zu füttern und zu tränken. Oftmals sterben sie bereits während des Transportes oder zeitnah nach dem Transport aufgrund dieser Misshandlung. Zuletzt hatte darüber SWR1 in der Reportage: "Diese Qual erleiden Tiere auf dem Weg nach Spanien" berichtet.

Ein Erlass des Ministers Hauk, mit dem er im Dezember 2020 Kälbertransporte verbot, wurde vom VG Sigmaringen und anschließend auch vom VGH Mannheim gekippt. Der Bundesverband gegen Missbrauch der Tiere hat im Zuge seines Verbandsklagerechts nun Klage beim VG Sigmaringen erhoben. Voraussichtlich gehen aber etliche Jahre bis zu einer Entscheidung seitens des EuGH ins Land - voll zu Lasten der Tiere. Daher fordern wir nun von Deutschlands "oberstem Tierschützer" kraft seines Amtes, den Transportunternehmen die Durchführung von quälerischen, rechtswidrigen Transporten zu verbieten.

Mitzeichnende: Arbeitsgruppe Tier & Mensch Black Forest for Animals e. V., Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT), Deutsche Tierlobby e. V., Dr. Norbert Alzmann (Bioethiker), mensch fair tier e. V., Menschen für Tierrechte, Bundesverband der Tierversuchsgegner e. V., Politischer Arbeitskreis für Tierrechte in Europa (PAKT) e. V., Stallbrände, Tierärzte für verantwortbare, Landwirtschaft e. V., Verein für Tierrechte e. V., Annette Rudert – „Liedermacherin NETTE“ (mit Lied für Kälber und deren Mütter: https://www.youtube.com/watch?v=z0m_KprSutU)

Der offene Brief ist hier einsehbar: https://www.xorga.org/ Diese Meldung beruht auf einer Pressemitteilung von X Orga vom 18.06.2022.

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